Private Pflegezusatzversicherung

Die Leistung der gesetzlichen Pflegekasse reicht nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Pflegekosten abzudecken. Immer mehr Pflegebedürftige werden zum Sozialfall. Doch bevor das Sozialamt einspringt, muss zunächst das Vermögen des Pflegebedürftigen bis auf einen Notgroschen aufgebraucht werden. 90% aller Senioren können die Heimkosten der Pflegestufe III nicht selbst über Ihre Rente und Pension bezahlen. Derzeit liegen die Preise für einen Pflegeplatz im Pflegeheim bei durchschnittlich 3.500 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet 1.612 Euro. Den Rest muss der zu Pflegende selbständig aufbringen. 

Gemäß § 1601ff. BGB sind Verwandte gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Das sind Ehepartner untereinander, Eltern den Kindern und Kinder den Eltern gegenüber.

Zusätzlich werden alle Vermögensverhältnisse von unterhaltspflichtigen Angehörigen geprüft.

In der Pflegeversicherung heisst es nicht

Eltern haften für Ihre Kinder

sondern

Kinder haften für Ihre Eltern



Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Ihre Bedürfnisse.